Seit ihrer Gründung 1920 hatte sich die NSDAP die Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung zum Ziel gesetzt. Nach ihrer Machtübernahme machte sich Hitlers Regierung daran, ihre Pläne Schritt für Schritt umzusetzen. Auf dieser Seite beschäftigen wir uns mit den ersten zwei Phasen, der Entrechtung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung. Dabei interessieren uns folgende Leitfragen:
- Mit welchen Mitteln und Gesetzen wird die jüdische Bevölkerung ihrer Rechte beraubt und welche Ziele werden mit diesen Gesetzen verfolgt?
- Was sind die Folgen der Pogromnacht? Was bedeutet sie für die Menschen im Deutschen Reich?
- Wie wird das deutsche Volk zu Mittätern gemacht?
- PHASE 1 - Ausgrenzung
- Entrechtung
- Die Nürnberger Gesetze
- PHASE 2 - Verfolgung
- Die Reichspogromnacht
- LearningApp
Der Holocaust - also die systematische Vernichtung der jüdischen Bevölkerung - lässt sich grob in vier Phasen aufteilen.
PHASE 1 - Ausgrenzung
Obwohl der Antisemitismus und die Verfolgung der Juden ein fester Bestandteil der nationalsozialistischen Politik war, musste Hitler behutsam vorgehen. Denn auch nach der Machtübernahme teilten viele Menschen in Deutschland nicht die rassistischen Ansichten der Nazis. Im April 1933 organisieren die Nationalsozialisten einen Boykott jüdischer Geschäfte. Auf diese Weise sollte den Juden deutlich gemacht werden, dass sie in Deutschland unerwünscht seien. Der Boykott scheitert jedoch kläglich, da viele Deutsche aus Solidarität mit ihren Mitbürger*innen trotzdem in jüdischen Geschäften einkaufen gingen.
Nach dieser Niederlage beschloss Hitler, die Juden nicht mehr öffentlich in Reden zu erwähnen. Stattdessen wurden die Fäden nun im Hintergrund gezogen. Hitler nahm sich bewusst Zeit, bis der Moment für eine gezielte und gewaltsame Verfolgung gekommen war. Dabei verfolgte Hitler zwei Ziele:
- In kleinen Schritten sollte das Leben für die Juden in Deutschland so unangenehm wie möglich gemacht werden.
- Gleichzeitig sollten sich die deutschen Bürger*innen langsam daran gewöhnen, dass die Juden weniger Wert waren, und so abgestumpft werden.
Entrechtung
Im April 1933 verabschiedete die Regierung verschiedene Gesetze und Verordnungen, die mit Hilfe des "Arierparagrafen" den Ausschluss der Juden aus bestimmten Berufen vorantrieben. In einer Vielzahl von Sondergesetzen und -verordnungen schränkte der NS-Staat in den nächsten Jahren die Lebensmöglichkeiten der jüdischen Bevölkerung ein. Ein wichtiges Ziel der Nationalsozialisten war es, jüdische Bürger aus dem Wirtschaftsleben zu verdrängen.
- Am 7. April 1933 wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen. Die hatte die Entlassung aller jüdischen Beamten aus dem Staatsdienst zur Folge.
- Weitere Verordnungen folgten: Der NS-Staat schloss jüdische Ärzte von der Zulassung zu den Krankenkassen aus.
- Jüdischen Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten wurde die Berufsausübung verboten.
- Der Anteil von jüdischen Student*innen an Hochschulen wurde auf 1% beschränkt.
- Die Errichtung der Reichskulturkammer im September 1933 bedeutete für alle Juden den Ausschluss aus den Bereichen Kunst, Literatur, Theater, Musik und Film.
- Ab 1934 waren Ausbildungsabschlüsse als Arzt, Zahnarzt, Jurist, Apotheker oder Professor für Juden verboten.
- Ab April 1938 mussten Juden als Grundlage für künftige Enteignungen ihr gesamtes Vermögen über 5000,- RM anmelden.
- Im Sommer 1938 entzogen die Nazis jüdischen Ärzten und Rechtsanwälten die Zulassung.
- Ab dem 5. Oktober 1938 mussten sich Juden mit nicht-jüdischen Vornamen zusätzlich Sarah oder Israel nennen und allen Juden wurde ein „J" in den Pass gestempelt.
Die Nürnberger Gesetze
Der Boykott und die Aprilgesetze von 1933 hatten darauf abgezielt, die Juden zu entrechten und sie aus der Gesellschaft auszugrenzen. Mit den Nürnberger Gesetzen aus dem Jahre 1935 ging das NS-Regime noch einen Schritt weiter: Durch sie wurden die Juden aus der Gemeinschaft der Staatsbürger ausgeschlossen und zu Menschen zweiter Klasse degradiert.
- Das „Reichsbürgergesetz" vom 15. September 1935 nahm den Juden alle politischen Bürgerrechte; sie waren nur noch „Staatsangehörige", nicht mehr „Reichsbürger".
- Gleichzeitig verbot das Regime im „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", dem so genannten „Blutschutzgesetz", die Mischehe und auch aussereheliche Beziehungen zwischen „Ariern" und Juden. ,,Rassische" Mischehen konnten für nichtig erklärt werden.
- Die Beschäftigung ,,arischer" Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten wurde für strafbar erklärt.
- Auch das Hissen der Hakenkreuzfahne durch Juden war nicht mehr erlaubt.
PHASE 2 - Verfolgung
Die Reichspogromnacht
1938 sah Hitler den Moment gekommen, an dem man nun auch offen und gewaltsam gegen die jüdische Bevölkerung vorgehen musste. Sie brauchten nur noch einen Vorwand. Dieser bat sich an, als in Paris der deutsche Diplomat Ernst von Rath von einem jüdischen Mann erschossen wurde. Dieses Attentat war für die NS-Regierung Anlass, im ganzen Reich einen Pogrom (gewaltsames Vorgehen gegen eine Volksgruppe) anzuordnen.
Die SA- und NSDAP-Führerschaft feierte in München gerade den Tag des Hitlerputsches. Von hier aus wurden am Abend des 9. November 1938, nach einer Hetzrede Goebbels', per Telefon und Fernschreiben von der SA-Führerschaft Aktionen gegen Juden und jüdische Einrichtungen angeordnet. Die Weitergabe des Befehls an die kommunalen Parteizentralen und SA-Stäbe führte im ganzen Reich in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 zu Terror- und Gewaltaktionen gegen Juden.
"Sämtliche jüdische Geschäfte sind sofort von SA-Männern in Uniform zu zerstören […] Jüdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken […] Die Feuerwehr darf nicht eingreifen […] Der Führer wünscht, dass die Polizei nicht eingreift […] An den zerstörten jüdischen Geschäften, Synagogen usw. sind Schilder anzubringen mit etwa folgendem Text: Rache für Mord an vom Rath. Tod dem internationalen Judentum […] "
Die Mehrheit der Bevölkerung verhielt sich passiv, schaute zu; es gab Beispiele von Anteilnahme und Scham, aber auch solche von aktiver Teilnahme, hämischer Freude und Habgier. Polizei und Feuerwehr hatten Anweisung, nicht zugunsten jüdischer Bürger einzugreifen.
In dieser Reichspogromnacht, die verharmlosend auch heute noch Reichskristallnacht genannt wird, wurden 267 Synagogen zerstört und gebrandschatzt, ca. 7500 jüdische Geschäfte und Wohnungen verwüstet und geplündert. Die Nazis verhafteten 26000 jüdische Männer und verschleppten sie in KZs; 91 Menschen wurden ermordet, viele jüdische Bürger gequält und gedemütigt, viele begingen aus Verzweiflung Selbstmord.
LearningApp
Blog | Weiterbildungen | SELF | Guerilla Ungrading | Projektbasierter Unterricht | About
© Lukas Pfeifer, 2025